§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Dienstleistungen und Werke, die Artem Bokarev, ARTBOKAREV DESIGN STUDIO, Salierstr. 47, 71334 Waiblingen, nachfolgend „Studio“, für seine Kunden erbringt oder herstellt.
2. Die AGB werden Bestandteil des jeweiligen Vertrags, soweit nicht im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer individuellen Vereinbarung etwas anderes geregelt ist. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn das Studio ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
4. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen. Erforderliche Informationen zu einem gesetzlichen Widerrufsrecht werden gegebenenfalls gesondert vor Vertragsschluss erteilt.
§ 2 Leistungen
1. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Briefing oder der Auftragsbestätigung.
2. Das Leistungsspektrum des Studios umfasst insbesondere:
- Grafikdesign, Corporate Design, Markenentwicklung und Geschäftsausstattung
- Editorial-, Verpackungs-, Produkt- und Fahrzeugfolierungsdesign
- Illustration, Bildkonzeption und KI-gestützte Bildproduktion
- Webdesign, Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung von Websites
- Entwicklung von Web Apps, Prototypen, Dashboards und digitalen Werkzeugen
- KI-Lösungen, KI-Agenten, Automatisierungen und digitale Workflows
- Produktionsbegleitung sowie Auswahl und Koordination geeigneter Dienstleister
3. Das Studio ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte einzusetzen. Produktions- oder Montageleistungen Dritter, beispielsweise durch Druckereien, Hostinganbieter oder Folierbetriebe, sind nur dann Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, technischen Unterlagen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
2. Der Kunde versichert, dass die von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Logos, Daten und sonstigen Materialien frei von Rechten Dritter sind oder im vereinbarten Umfang verwendet werden dürfen. Er stellt das Studio von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
3. Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, können eine Anpassung von Terminen und Vergütung erforderlich machen.
§ 4 Angebot und Auftragserteilung
1. Grundlage der Arbeit ist das mit dem Kunden abgestimmte Briefing. Mündliche Absprachen können vom Studio in Textform zusammengefasst werden.
2. Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, eine Auftragsbestätigung oder den Beginn der Leistung auf Wunsch des Kunden zustande.
3. Beauftragt das Studio nach Freigabe des Kunden Dritte im eigenen Namen, werden deren Leistungen und Kosten nach Maßgabe des Angebots an den Kunden weiterberechnet.
§ 5 Vergütung und Zahlung
1. Die Vergütung richtet sich nach dem bestätigten Angebot. Bei einem genehmigten Kostenvoranschlag gilt eine Abweichung bis zu zehn Prozent als umfasst, sofern die Ursache bei Auftragserteilung nicht zuverlässig vorhersehbar war und nichts anderes vereinbart wurde.
2. Fremdkosten und eine gegebenenfalls vereinbarte Service-Fee werden im Angebot ausgewiesen oder vor ihrer Beauftragung freigegeben.
3. Ändert, unterbricht oder beendet der Kunde einen bereits begonnenen Auftrag, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, reservierten Kapazitäten und nicht mehr stornierbaren Fremdkosten zu vergüten. Dies gilt nicht, soweit die Beendigung durch eine Pflichtverletzung des Studios verursacht wurde.
4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
5. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug fällig. Bei umfangreichen oder länger laufenden Projekten kann das Studio Abschlags-, Zwischen- oder Vorauszahlungen vereinbaren.
§ 6 Freigabe und Abnahme
1. Der Kunde prüft Entwürfe, Korrekturen, Produktionsdaten und Funktionsstände sorgfältig und erteilt Freigaben rechtzeitig in Textform.
2. Nach einer Freigabe gewünschte Änderungen gelten als Zusatzleistung, sofern sie nicht der Beseitigung eines vom Studio zu vertretenden Mangels dienen.
3. Bei Fahrzeugfolierungsdesign sind die endgültigen Fahrzeugmaße, Konturen, technischen Vorlagen und Produktionsbedingungen vor Fertigung durch den ausführenden Folierbetrieb zu prüfen. Materialauswahl, Druck, Farbwirkung und Montage liegen in der Verantwortung des jeweils beauftragten Fachbetriebs, soweit das Studio diese Leistungen nicht ausdrücklich selbst schuldet.
4. Bei Websites und Web Apps erfolgt die Abnahme anhand des vereinbarten Leistungsumfangs. Unwesentliche Abweichungen, die die vertragsgemäße Nutzung nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 7 Vertraulichkeit und Daten
1. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Projekts.
2. Soweit für ein Projekt personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
3. Der Kunde ist für regelmäßige Sicherungen seiner produktiven Daten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine Datensicherung durch das Studio vereinbart wurde.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
1. Das Studio erbringt seine Leistungen mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt und beseitigt berechtigte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist.
2. Das Studio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
4. Das Studio weist auf erkennbare rechtliche Risiken hin, erbringt jedoch keine Rechtsberatung und schuldet ohne gesonderte Vereinbarung keine marken-, wettbewerbs-, datenschutz- oder urheberrechtliche Prüfung. Eine solche Prüfung kann durch entsprechend qualifizierte Stellen erfolgen.
5. KI-gestützte Systeme und Inhalte können trotz sorgfältiger Bearbeitung unvollständige, ungenaue oder ähnliche Ergebnisse erzeugen. Eine absolute Fehlerfreiheit, Einzigartigkeit oder rechtliche Schutzfähigkeit kann nicht garantiert werden. Der vereinbarte menschliche Prüf- und Freigabeprozess bleibt maßgeblich.
§ 9 Aufbewahrung und Herausgabe
1. Projektunterlagen und finale Produktionsdaten werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, für ein Jahr nach Projektabschluss ohne gesonderte Vergütung aufbewahrt. Eine darüber hinausgehende Archivierung kann gesondert vereinbart werden.
2. Die Herausgabe erfolgt grundsätzlich in den vereinbarten Endformaten. Offene, editierbare Arbeits-, Quell- oder Entwicklungsdateien sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und gegebenenfalls gesondert vergütet wurde.
3. Nicht realisierte Entwürfe, Zwischenschritte, Testdaten und nicht mehr benötigte Arbeitsdateien können nach Projektabschluss gelöscht werden.
§ 10 Nutzungsrechte
1. Entwürfe, Gestaltungen, Illustrationen, Konzepte, Texte und Softwarebestandteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung urheberrechtlich und vertraglich geschützt.
2. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck, Zeitraum, räumlichen Geltungsbereich und die vereinbarten Medien. Eine weitergehende Nutzung oder Übertragung an Dritte bedarf einer zusätzlichen Vereinbarung, soweit sie nicht bereits vom Angebot umfasst ist.
3. Rechte an eingesetzten Schriften, Fotografien, Stockmedien, Softwarebibliotheken, KI-Diensten oder sonstigen Leistungen Dritter richten sich zusätzlich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen. Das Studio informiert den Kunden über erkennbare Einschränkungen.
4. Nicht ausgewählte oder nicht bezahlte Entwürfe dürfen nicht verwendet, bearbeitet oder nachgeahmt werden.
§ 11 Eigenwerbung und Urhebernennung
1. Das Studio darf fertiggestellte Arbeitsergebnisse und öffentlich zugängliche Projektausschnitte nach Veröffentlichung zum Zweck der Eigenwerbung zeigen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen oder abweichenden Vereinbarungen entgegenstehen.
2. Das Recht auf Urhebernennung bleibt bestehen. Form und Platzierung einer sichtbaren Nennung werden bei Bedarf mit dem Kunden abgestimmt.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen sollen in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individueller Vereinbarungen bleiben unberührt.
2. Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Waiblingen.
3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026